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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,1828
OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11.OVG (https://dejure.org/2011,1828)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2011 - 6 A 10857/11.OVG (https://dejure.org/2011,1828)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 6 A 10857/11.OVG (https://dejure.org/2011,1828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 2 S 2 KAG RP, § 10 Abs 8 KAG RP, § 7 Abs 5 KAG RP, § 54 S 2 VwVfG, § 56 Abs 1 S 2 VwVfG
    Heranziehung zur Vorausleistung auf einen einmaligen Ausbaubeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschiedliche Heranziehung zu einmaligen Ausbaubeiträgen einer einheitlichen Verkehrsanlage bei Unterteilung in mehrere Abrechnungsabschnitte in zulässiger Weise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 7 Abs. 5; KAG § 10 Abs. 8
    Unterschiedliche Heranziehung zu einmaligen Ausbaubeiträgen einer einheitlichen Verkehrsanlage bei Unterteilung in mehrere Abrechnungsabschnitte in zulässiger Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11
    Eine solche Erweiterung der rechtlich zugelassenen Möglichkeiten, ausnahmsweise nicht sämtliche Anlieger der einheitlichen Verkehrsanlage heranzuziehen, wäre unvereinbar mit der strikten Bindung an das Gesetz (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG), die im Abgabenrecht von besonderer und gesteigerter Bedeutung ist und die ausschließt, dass Abgabengläubiger und Abgabenschuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen, sofern nicht das Gesetz dies ausnahmsweise gestattet (vgl. BVerwG, 8 C 24/81, BVerwGE 64, 361, juris).

    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, daß seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (BVerwG, VII C 83.57, BVerwGE 8, 329 [330]; BVerwG, IV C 7.73, BVerwGE 49, 125 [128]; BVerwG, 8 C 24/81, BVerwGE 64, 361, juris; vgl. auch OVG RP, 12 B 50/85, KStZ 1985, 233, juris; 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1981 - 6 A 68/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11
    a) Die Bildung eines Abrechnungsabschnitts in einer Gemeinde wie der Beklagten setzt einen Ratsbeschluss voraus, dem ausdrücklich (OVG RP, 6 A 10269/09.OVG) oder nach seinem objektiven Erklärungsinhalt anderweitig zweifelsfrei entnommen werden kann, dass eine Abschnittsbildung erfolgt (OVG RP, 6 A 68/80, AS 17, 60 [63]; 6 B 11693/92.OVG, ESOVGRP).

    Auch wenn der Senat (OVG RP, 6 A 68/80, AS 17, 60 [63]) es nicht für zwingend erforderlich gehalten hat, dass die Begriffe "Abschnittsbildung" bzw. "Abrechnungsgebiet" in einem Beschluss zur Abschnittsbildung erwähnt werden, muss allein die erkennbare Absicht des Stadtrats, den Ausbauaufwand lediglich auf die Anlieger des ausgebauten Teilstücks einer einheitlichen Verkehrsanlage zu verteilen, für eine wirksame Abschnittsbildung nicht ausreichen.

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11
    Sie waren schon zuvor als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken (vgl. BVerwG, IV C 22.72, BVerwGE 42, 331 [335]; juris) auf Kommunalabgaben anzuwenden.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, daß seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (BVerwG, VII C 83.57, BVerwGE 8, 329 [330]; BVerwG, IV C 7.73, BVerwGE 49, 125 [128]; BVerwG, 8 C 24/81, BVerwGE 64, 361, juris; vgl. auch OVG RP, 12 B 50/85, KStZ 1985, 233, juris; 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 9.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11
    Diese Grenze ist dann überschritten, wenn bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation die berücksichtigungsfähigen Kosten des Ausbaus einer Teilstrecke je Quadratmeter Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher liegen als die entsprechenden Kosten für den Ausbau der anderen Teilstrecke der gleichen Anlage (vgl. BVerwG, 8 C 9/96, KStZ 1998, 70, juris).
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, daß seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (BVerwG, VII C 83.57, BVerwGE 8, 329 [330]; BVerwG, IV C 7.73, BVerwGE 49, 125 [128]; BVerwG, 8 C 24/81, BVerwGE 64, 361, juris; vgl. auch OVG RP, 12 B 50/85, KStZ 1985, 233, juris; 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.1985 - 12 B 50/85

    Kein Verzicht auf kommunale Abgabe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, daß seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (BVerwG, VII C 83.57, BVerwGE 8, 329 [330]; BVerwG, IV C 7.73, BVerwGE 49, 125 [128]; BVerwG, 8 C 24/81, BVerwGE 64, 361, juris; vgl. auch OVG RP, 12 B 50/85, KStZ 1985, 233, juris; 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1999 - 6 A 11478/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11
    Unter solchen Umständen ist die Umlegung des Aufwandes auf lediglich einen Teil der Anlieger einer einheitlichen Verkehrsanlage unter Schonung der übrigen Anlieger rechtswidrig, weil nicht absehbar ist, wann und in welcher Höhe Aufwand in dem Teil der Anlage mit der Folge der Beitragsbelastung der dortigen Anlieger entstehen wird, an dem konkret keine Maßnahme geplant ist (vgl. OVG RP, 6 A 11478/99, ESOVGRP, juris; 6 A 10723/01.OVG; 6 A 10269/09.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12

    Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag;

    Im Übrigen setzt die abschnittsweise Abrechnung einer einheitlichen Verkehrsanlage voraus, dass die Belastung der Anlieger eines Abschnitts nicht um mehr als 1/3 höher ist als die Belastung der Anlieger eines anderen Abschnitts (vgl. OVG RP, 6 A 10857/11.OVG, ESOVGRP).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 9 C 3.14

    Vertrag über Erschließungskosten - keine Nachforderung bei verzögertem Straßenbau

    Der Rechtsvorgänger des Klägers und die Beklagte haben im Vertrag vom 24. Juni 1971, der auch zugunsten des Klägers als Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers wirkt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10857/11 - AS RP-SL 40, 355 ), wirksam die Ablösung des künftigen Erschließungsbeitrags des Klägers vereinbart.
  • VG Neustadt, 20.05.2015 - 1 K 891/14

    Ausbaubeitrag für erstmalige Anlage eines Gehwegs oder der Straßenbeleuchtung

    Selbst aber bei einer hilfsweise unterstellten Ausbaumaßnahme erfolgte die vom dem Ortsgemeinderat der Beklagten beschlossene Abschnittsbildung nach der Rechtsprechung des OVG RP (Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10857/11) im Rechtssinne " willkürlich " und damit fehlerhaft.
  • VG München, 13.11.2012 - M 2 K 12.3606

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung maßgebliche Anlage; Aufwand; Verteilung

    Denn abgesehen davon, dass hier - da die Beklagte nur ca. 22.000 Einwohner hat - ein Beschluss des Stadtrats oder eines beschließenden Ausschusses erforderlich wäre (vgl. BayVGH Beschl. v. 10.9.2002 Az. 6 ZB 02.340 zu Schwabach, das damals ca. 38.000 Einwohner hatte), muss eine derartige Abschnittsbildung im Sinne einer deutlichen Bekundung des Willens zu einer rechnungsmäßigen Verselbständigung zweifelsfrei zu erkennen sein (BayVGH Beschl. v. 24.1.2008 Az. 6 ZB 05.1397 RdNr. 9; OVG Rheinland-Pfalz Urt. v. 13.12.2011 Az. 6 A 10857/11 RdNr. 16).
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